Die Kleinstadt Rötha liegt etwa 15 Kilometer südlich von Leipzig im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6254 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04571
Vorwahl
034206
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rötha
Markt 1
04571 Rötha
2. Bürgeramt Rötha
Markt 1
04571 Rötha
3. Ordnungsamt Rötha
Markt 1
04571 Rötha
Gemeinde Rötha – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Rötha hat die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Großpötzschau Ortsmitte“ abgelehnt, nachdem die Bürgervereinigung Pötzschau dagegen protestiert hatte. Dieser Beschluss verhindert die Bebauung eines etwa 8000 Quadratmeter großen Grundstücks mit elf Einfamilienhäusern, da der Bauträger BLS Saxonia das Areal unter den Bedingungen des bestehenden Dorfgebietes aus wirtschaftlichen Gründen nicht bebauen wird.
Zudem gibt es aktuelle Informationen über verschiedene Bebauungspläne in Rötha, wie den Bebauungsplan für die Gartenstadt Rietzschketal, den Industrie- und Gewerbepark Espenhain und den Solarpark Rötha, aber diese sind nicht direkt mit dem jüngsten Beschluss in Großpötzschau verbunden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.