Schirgiswalde-Kirschau (obersorbisch Šěrachow-Korzym) ist eine Kleinstadt im Zentrum des Oberlausitzer Berglandes und gehört zum sächsischen Landkreis Bautzen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6084 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02681
Vorwahlen
03592, 035877, 035936, 035938
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schirgiswalde-Kirschau
Hauptstraße 1
02681 Schirgiswalde-Kirschau
2. Landkreis Bautzen
Weißbachstraße 6
02625 Bautzen
3. Ordnungsamt Schirgiswalde-Kirschau
Hauptstraße 1
02681 Schirgiswalde-Kirschau
Gemeinde Schirgiswalde-Kirschau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.