Schirgiswalde-Kirschau (obersorbisch Šěrachow-Korzym) ist eine Kleinstadt im Zentrum des Oberlausitzer Berglandes und gehört zum sächsischen Landkreis Bautzen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6084 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02681
Vorwahlen
03592, 035877, 035936, 035938
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schirgiswalde-Kirschau
Hauptstraße 1
02681 Schirgiswalde-Kirschau
2. Landkreis Bautzen
Weißbachstraße 6
02625 Bautzen
3. Ordnungsamt Schirgiswalde-Kirschau
Hauptstraße 1
02681 Schirgiswalde-Kirschau
Gemeinde Schirgiswalde-Kirschau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung