Raubling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83064
Vorwahl
08035
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Breiteich, Grnthal, Hochrunstfilze, Hochstraß, Holz, Hoppenbichl, Kirchdorf, Moos, Nicklheim, Redenfelden, Staudach, Thalreit, Breiteich, Grünthal, Hochrunstfilze, Hochstraß, Holz, Hoppenbichl, Kirchdorf, Moos, Nicklheim, Redenfelden, Staudach, Thalreit
Adressen:
1. Gemeinde Raubling, Bahnhofstraße 1, 83064 Raubling
2. Landratsamt Rosenheim, Salinstraße 1, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Giesinger Straße 8, 83026 Rosenheim
Gemeinde Raubling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauhof der kreiseigenen Müllabfuhr in Raubling wird in drei Abschnitten über 3 bis 4 Jahre neu gestaltet. Der neue Betriebshof gliedert sich in 6 Gebäudeabschnitte, einschließlich eines Zentralgebäudes mit Verwaltung, Werkstatt und Waschhallen, sowie eines neuen Schlossereigebäudes und ergänzender Garagenhallen. Die Kosten für die Neugestaltung betragen etwa 35 Millionen Euro. Begrünte Flachdächer mit Photovoltaik und Regenwasserrückhaltung sind geplant. Erschließungen in den Freiflächen werden neu hergestellt und bestehende Brücken saniert oder erneuert.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.