Raubling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83064
Vorwahl
08035
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Breiteich, Grnthal, Hochrunstfilze, Hochstraß, Holz, Hoppenbichl, Kirchdorf, Moos, Nicklheim, Redenfelden, Staudach, Thalreit, Breiteich, Grünthal, Hochrunstfilze, Hochstraß, Holz, Hoppenbichl, Kirchdorf, Moos, Nicklheim, Redenfelden, Staudach, Thalreit
Adressen:
1. Gemeinde Raubling, Bahnhofstraße 1, 83064 Raubling
2. Landratsamt Rosenheim, Salinstraße 1, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Giesinger Straße 8, 83026 Rosenheim
Gemeinde Raubling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauhof der kreiseigenen Müllabfuhr in Raubling wird in drei Abschnitten über 3 bis 4 Jahre neu gestaltet. Der neue Betriebshof gliedert sich in 6 Gebäudeabschnitte, einschließlich eines Zentralgebäudes mit Verwaltung, Werkstatt und Waschhallen, sowie eines neuen Schlossereigebäudes und ergänzender Garagenhallen. Die Kosten für die Neugestaltung betragen etwa 35 Millionen Euro. Begrünte Flachdächer mit Photovoltaik und Regenwasserrückhaltung sind geplant. Erschließungen in den Freiflächen werden neu hergestellt und bestehende Brücken saniert oder erneuert.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.