Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rammingen

Rammingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
1542 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86871
Vorwahl
08245
Adresse der Gemeindeverwaltung
Friedhofstraße 2, 86871 Rammingen
Friedhofstraße 2, 86871 Rammingen 86871 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Lindenau, Lindenau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rammingen
Hauptstraße 1
87761 Rammingen

2. Landratsamt Unterallgäu
Bgm.-Fischer-Straße 4
87700 Memmingen

3. Stadtverwaltung Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Gemeinde Rammingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:30
  • Dienstag: Geschlossen
  • Mittwoch: 08:00 - 11:30
  • Donnerstag: Geschlossen
  • Freitag: 08:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.