Randowtal ist eine Gemeinde im Landkreis Uckermark im Nordosten Brandenburgs (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17291
Vorwahlen
039857, 039862
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Randowtal
Hauptstraße 1
17349 Randowtal
2. Landkreis Vorpommern-Greifswald
Am Markt 1
17389 Anklam
3. Einwohnermeldeamt Randowtal
Hauptstraße 1
17349 Randowtal
Gemeinde Randowtal – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Entwurf zum Bebauungsplan "Solarpark Grenz" der Gemeinde Randowtal ist ausgelegt. Die Gemeindevertretung Randowtal hat Bedenken geäußert, dass der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP HR) ländliche Räume vernachlässigt und die Grenznähe zu Polen nicht berücksichtigt. Es wird angeregt, grenzüberschreitende Kooperationen mit Polen zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich Verkehrsströme und Einwohnerzuwachs. Zudem wird kritisiert, dass der Plan die besonderen Bedürfnisse der weiten Metropolenräume nicht ausreichend berücksichtigt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.