Randowtal ist eine Gemeinde im Landkreis Uckermark im Nordosten Brandenburgs (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17291
Vorwahlen
039857, 039862
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Randowtal
Hauptstraße 1
17349 Randowtal
2. Landkreis Vorpommern-Greifswald
Am Markt 1
17389 Anklam
3. Einwohnermeldeamt Randowtal
Hauptstraße 1
17349 Randowtal
Gemeinde Randowtal – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Entwurf zum Bebauungsplan "Solarpark Grenz" der Gemeinde Randowtal ist ausgelegt. Die Gemeindevertretung Randowtal hat Bedenken geäußert, dass der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP HR) ländliche Räume vernachlässigt und die Grenznähe zu Polen nicht berücksichtigt. Es wird angeregt, grenzüberschreitende Kooperationen mit Polen zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich Verkehrsströme und Einwohnerzuwachs. Zudem wird kritisiert, dass der Plan die besonderen Bedürfnisse der weiten Metropolenräume nicht ausreichend berücksichtigt.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.