Nordwestuckermark ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Uckermark in Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
4155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17291
Vorwahlen
03984, 039852, 039853, 039859, 039855
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Landkreis Uckermark
Am Schloß 1
17291 Prenzlau
2. Stadtverwaltung Eberswalde
Breite Str. 43
16225 Eberswalde
3. Gemeinde Nordwestuckermark
Dorfstraße 1
17268 Templin
Gemeinde Nordwestuckermark – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen in verschiedenen Gemarkungen wie Beenz, Groß Sperrenwalde, Klein Sperrenwalde, Kraatz, Lindenhagen, Holzendorf und Falkenhagen, sowie Änderung des Flächennutzungsplans.
- Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Nordwestuckermark - OT Weggun - Schloss Arendsee.
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Windfeld Gollmitz" der Gemeinde Nordwestuckermark.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.