Ratzeburg ist die Kreisstadt des Kreises Herzogtum Lauenburg
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
14.418 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23909
Vorwahl
04541
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dorotheenhof, FarchauerSchloß, Hoheleuchte, Kalkhtte, Lerchenhöhe, Neuvorwerk, Ravenskamp, Dorotheenhof, FarchauerSchloß, Hoheleuchte, Kalkhütte, Lerchenhöhe, Neuvorwerk, Ravenskamp
Adressen:
1. Stadt Ratzeburg
Am Markt 1
23909 Ratzeburg
2. Kreis Herzogtum Lauenburg
Möllner Straße 32
23909 Ratzeburg
3. Amtsgericht Ratzeburg
Am Schloß 1
23909 Ratzeburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Ratzeburg selbst gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. however, in der Umgebung:
- Die Gemeinde Harmsdorf, die zum Amt Lauenburgische Seen gehört, hat den Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt, um 13 neue Grundstücke für Einfamilienhäuser zu entwickeln, südlich des Kulpiner Weges.
- Die Gemeinde Einhaus, ebenfalls im Amt Lauenburgische Seen, arbeitet an einem Bebauungsplan Nr. 7 für eine westliche Ortslage südlich der Hauptstraße, um Wohnbauland zu entwickeln.
Es gibt keine aktuellen Berichte über neue Bebauungspläne direkt in Ratzeburg.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.