Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rauenberg

Rauenberg ist eine Stadt im Rhein-Neckar-Kreis innerhalb des Regierungsbezirks Karlsruhe in Baden-Württemberg. Dezember 2005 Region Rhein-Neckar-Odenwald)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
8728 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69231
Vorwahlen
06222, 07253
Adresse der Stadtverwaltung
Wieslocher Straße 21, 69231 Rauenberg
Wieslocher Straße 21, 69231 Rauenberg 69231 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Drrhof, Dürrhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rauenberg
Hauptstraße 1
69231 Rauenberg

2. Bürgeramt Rauenberg
Hauptstraße 1
69231 Rauenberg

3. Ordnungsamt Rauenberg
Hauptstraße 1
69231 Rauenberg
Gemeinde Rauenberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan “Maueräcker” in Rauenberg, der seit 2006 rechtskräftig ist, umfasst ein Wohngebiet und ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Im Juni 2018 beschloss der Freudenberger Stadtrat die Erschließung des zweiten Bauabschnitts mit 9 Bauplätzen, die bereits teilweise reserviert waren. Die Arbeiten hierfür, einschließlich Straßenbau, Kanalisationsarbeiten und Wasserleitungsarbeiten, wurden von Februar 2019 bis Juli 2019 durchgeführt.

Zusätzlich gibt es Pläne für den barrierefreien Umbau des ehemaligen Rathauses, aber diese sind noch in der Planungsphase seit 2021.

Weitere Investitionen und Projekte, wie die Sanierung des Friedhofs, des Kindergartens und des Kirchplatzes, tragen zur Ortsentwicklung bei, aber diese sind nicht direkt Teil des Bebauungsplans “Maueräcker”.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.