Regnitzlosau ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Hof
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
2252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95194
Vorwahlen
09294, 09283
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Förtschenbach, Haag, Henriettenlust, Hohenschwesendorf, Hohenvierschau, Klötzlamhle, Mittelhammer, Mhlberg, Nentschau, Neumhle, OsseckaWald, Schwesendorf, Trogenau, Unterhammer, Vierschau, Weinzlitz, Wieden, Zech, Ziegelhtte, Förtschenbach, Haag, Henriettenlust, Hohenschwesendorf, Hohenvierschau, Klötzlamühle, Mittelhammer, Mühlberg, Nentschau, Neumühle, OsseckaWald, Schwesendorf, Trogenau, Unterhammer, Vierschau, Weinzlitz, Wieden, Zech, Ziegelhütte
Adressen:
1. Gemeinde Regnitzlosau
Hauptstraße 1
95194 Regnitzlosau
2. Ordnungsamt Landkreis Hof
Ludwigstraße 24
95028 Hof
3. Bürgeramt Stadt Hof
Friedrichstraße 29
95028 Hof
Gemeinde Regnitzlosau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.