Schauenstein ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Hof und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein, der neben der Stadt Schauenstein die Gemeinde Leupoldsgrün angehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
1902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95197
Vorwahl
09252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baiergrn, Einzigenhöfen, Haidengrn, Haueisen, Papiermhle, Suttenbach, Uschertsgrn, Volkmannsgrn, Windischengrn, Baiergrün, Einzigenhöfen, Haidengrün, Haueisen, Papiermühle, Suttenbach, Uschertsgrün, Volkmannsgrün, Windischengrün
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schauenstein
Hauptstraße 1
95174 Schauenstein
2. Ordnungsamt Schauenstein
Hauptstraße 2
95174 Schauenstein
3. Finanzamt Hof
Nördliche Münchberger Straße 1
95030 Hof
Gemeinde Schauenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.