Schauenstein ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Hof und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein, der neben der Stadt Schauenstein die Gemeinde Leupoldsgrün angehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
1902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95197
Vorwahl
09252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baiergrn, Einzigenhöfen, Haidengrn, Haueisen, Papiermhle, Suttenbach, Uschertsgrn, Volkmannsgrn, Windischengrn, Baiergrün, Einzigenhöfen, Haidengrün, Haueisen, Papiermühle, Suttenbach, Uschertsgrün, Volkmannsgrün, Windischengrün
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schauenstein
Hauptstraße 1
95174 Schauenstein
2. Ordnungsamt Schauenstein
Hauptstraße 2
95174 Schauenstein
3. Finanzamt Hof
Nördliche Münchberger Straße 1
95030 Hof
Gemeinde Schauenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.