Schauenstein ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Hof und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein, der neben der Stadt Schauenstein die Gemeinde Leupoldsgrün angehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
1902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95197
Vorwahl
09252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baiergrn, Einzigenhöfen, Haidengrn, Haueisen, Papiermhle, Suttenbach, Uschertsgrn, Volkmannsgrn, Windischengrn, Baiergrün, Einzigenhöfen, Haidengrün, Haueisen, Papiermühle, Suttenbach, Uschertsgrün, Volkmannsgrün, Windischengrün
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schauenstein
Hauptstraße 1
95174 Schauenstein
2. Ordnungsamt Schauenstein
Hauptstraße 2
95174 Schauenstein
3. Finanzamt Hof
Nördliche Münchberger Straße 1
95030 Hof
Gemeinde Schauenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.