Rehau ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Hof in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
9324 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95111
Vorwahlen
09283, 09294
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dobeneck, Eulenhammer, Faßmannsreuth, Fohrenreuth, Hirschberg, Hohehäuser, Ludwigsbrunn, Pilgramsreuth, Rehau, Röllmhle, Rosenbhl, Sigmundsgrn, Timpermhle, Wstenbrunn, Dobeneck, Eulenhammer, Faßmannsreuth, Fohrenreuth, Hirschberg, Hohehäuser, Ludwigsbrunn, Pilgramsreuth, Röllmühle, Rosenbühl, Sigmundsgrün, Timpermühle, Wüstenbrunn
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rehau
Markt 1
95111 Rehau
2. Finanzamt Hof
Königstraße 19
95028 Hof
3. Landratsamt Hof
Ludwigstraße 14
95028 Hof
Gemeinde Rehau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rehau hat vorbereitende Untersuchungen für die Sanierungsgebiete in der Innenstadt eingeleitet, die bis 2025 umgesetzt werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Neuausweisung des Bereichs Fichtig-Mühlberg als Sanierungsgebiet VI.
Im Bereich Fichtig Süd wurde ein neues Wohnbaugebiet mit 33 Bauplätzen und drei Grundstücken für den GEWOG-Bestand erschlossen. Der Bebauungsplan wurde Anfang 2021 aufgestellt, und die Erschließungsmaßnahmen sollten bis Mitte 2023 fertiggestellt werden.
Zusätzlich gibt es Änderungen in bestehenden Bebauungsplänen, wie z.B. die 45. Änderung für Sonderbauflächen Freiflächen PV, die am 08.07.2023 wirksam wurde.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.