Rehlingen-Siersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Saarlouis (Saarland) mit über 14.000 Einwohnern in zehn Ortsteilen.
Sie entstand 1974 im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform aus der bis dahin selbständigen Gemeinde Rehlingen und den neun Gemeinden des Amtsbezirkes Siersburg.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.343 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66780
Vorwahlen
06835, 06869, 06833, 06861
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
2. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
3. Standesamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
Gemeinde Rehlingen-Siersburg – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg hat am 30.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan zielt auf die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes findet vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 im Rathaus der Gemeinde statt.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.