Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rehlingen-Siersburg

Rehlingen-Siersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Saarlouis (Saarland) mit über 14.000 Einwohnern in zehn Ortsteilen. Sie entstand 1974 im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform aus der bis dahin selbständigen Gemeinde Rehlingen und den neun Gemeinden des Amtsbezirkes Siersburg.
Bundesland
Saarland
Landkreis
Einwohner
14.343 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66780
Vorwahlen
06835, 06869, 06833, 06861
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg

2. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg

3. Standesamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00 Dienstag: 10:00 - 12:00 Mittwoch: 10:00 - 12:00 Donnerstag: 10:00 - 12:00 Freitag: 10:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg hat am 30.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan zielt auf die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes findet vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 im Rathaus der Gemeinde statt.

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.