Rehlingen-Siersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Saarlouis (Saarland) mit über 14.000 Einwohnern in zehn Ortsteilen.
Sie entstand 1974 im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform aus der bis dahin selbständigen Gemeinde Rehlingen und den neun Gemeinden des Amtsbezirkes Siersburg.
Bundesland
Saarland
Landkreis
Einwohner
14.343 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66780
Vorwahlen
06835, 06869, 06833, 06861
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
2. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
3. Standesamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00
Dienstag: 10:00 - 12:00
Mittwoch: 10:00 - 12:00
Donnerstag: 10:00 - 12:00
Freitag: 10:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg hat am 30.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan zielt auf die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes findet vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 im Rathaus der Gemeinde statt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.