Rehlingen-Siersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Saarlouis (Saarland) mit über 14.000 Einwohnern in zehn Ortsteilen.
Sie entstand 1974 im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform aus der bis dahin selbständigen Gemeinde Rehlingen und den neun Gemeinden des Amtsbezirkes Siersburg.
Bundesland
Saarland
Landkreis
Einwohner
14.343 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66780
Vorwahlen
06835, 06869, 06833, 06861
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
2. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
3. Standesamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00
Dienstag: 10:00 - 12:00
Mittwoch: 10:00 - 12:00
Donnerstag: 10:00 - 12:00
Freitag: 10:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg hat am 30.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan zielt auf die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes findet vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 im Rathaus der Gemeinde statt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.