Rehm-Flehde-Bargen ist eine lang gestreckte, ländlich-gewerblich strukturierte Gemeinde im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25776
Vorwahlen
04882, 04837
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen, Hauptstraße 1, 26817 Rehm-Flehde-Bargen
2. Landkreis Leer, Am Markt 1, 26789 Leer
3. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover
Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.