Reilingen ist eine Gemeinde mit etwa 7000 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
8075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68799
Vorwahl
06205
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Schloßmhle, Wersauerhof, Schloßmühle, Wersauerhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reilingen
Hauptstraße 2
68799 Reilingen
2. Ordnungsamt Reilingen
Hauptstraße 2
68799 Reilingen
3. Bürgerbüro Reilingen
Hauptstraße 2
68799 Reilingen
Gemeinde Reilingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reilingen hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für das Gebiet zwischen Hockenheimer Straße und Graf-Zeppelin-Straße beschlossen. Der Plan umfasst die Abbruch und Neubau der Gebäude Graf-Zeppelin-Straße 18 und 20 sowie den Bau eines zusätzlichen Wohnhauses im rückwärtigen Bereich des Gebäudes Hockenheimer Straße 59. Dies geschieht im Rahmen der Nachverdichtung und Innentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage, um Wohnbaugrundstücke für einkommensschwächere Bevölkerungskreise zu schaffen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und enthält Festsetzungen zur Grundflächenzahl und Versiegelung der Flächen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.