Retschow ist eine Gemeinde im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Einwohner
964 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18211
Vorwahlen
038203, 038292
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Retschow
Am Dorfplatz 1
18239 Retschow
2. Landkreis Rostock
Am Sande 2
18273 Güstrow
3. Amtsgericht Güstrow
Am Markt 1
18273 Güstrow
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Ein neues Wohngebiet entsteht nahe Bad Doberan im Bereich am Schleiteich in Retschow, mit 19 Grundstücken, die mindestens 550 Quadratmeter groß sein sollen.
Die Gemeinde Retschow plant zudem ein weiteres Wohngebiet an der Doberaner Straße, wo ein alter Bauernhof verschwinden wird.
Es gibt eine öffentliche Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Retschow, das Sondergebiet einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nordwestlich der Ortslage Stülow betrifft.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.