Retschow ist eine Gemeinde im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
964 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18211
Vorwahlen
038203, 038292
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Retschow
Am Dorfplatz 1
18239 Retschow
2. Landkreis Rostock
Am Sande 2
18273 Güstrow
3. Amtsgericht Güstrow
Am Markt 1
18273 Güstrow
Gemeinde Retschow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Wohngebiet entsteht nahe Bad Doberan im Bereich am Schleiteich in Retschow, mit 19 Grundstücken, die mindestens 550 Quadratmeter groß sein sollen.
Die Gemeinde Retschow plant zudem ein weiteres Wohngebiet an der Doberaner Straße, wo ein alter Bauernhof verschwinden wird.
Es gibt eine öffentliche Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Retschow, das Sondergebiet einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nordwestlich der Ortslage Stülow betrifft.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.