Rheda-Wiedenbrück ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Gütersloh im Osten des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Rheda-Wiedenbrück ist die zweitgrößte Stadt im Kreis Gütersloh
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
48.714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33378
Vorwahl
05242
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
2. Bürgerbüro Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
3. Ordnungsamt Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
Gemeinde Rheda-Wiedenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Mit der Aufhebung der Veränderungssperre hat sich Rheda-Wiedenbrück von einer alten Idee verabschiedet, und eine Genossenschaft kann nun ein Neubauvorhaben für den Raiffeisenmarkt angehen. Zudem gibt es fortlaufende Planungen und faunistische Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 346 für den Südring in Wiedenbrück, einschließlich Studien zu Vögeln, Fledermäusen und Amphibien.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf