Rheda-Wiedenbrück ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Gütersloh im Osten des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Rheda-Wiedenbrück ist die zweitgrößte Stadt im Kreis Gütersloh
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
48.714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33378
Vorwahl
05242
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
2. Bürgerbüro Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
3. Ordnungsamt Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
Gemeinde Rheda-Wiedenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Mit der Aufhebung der Veränderungssperre hat sich Rheda-Wiedenbrück von einer alten Idee verabschiedet, und eine Genossenschaft kann nun ein Neubauvorhaben für den Raiffeisenmarkt angehen. Zudem gibt es fortlaufende Planungen und faunistische Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 346 für den Südring in Wiedenbrück, einschließlich Studien zu Vögeln, Fledermäusen und Amphibien.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.