Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Riegersheim

Zur Gemeinde Jagstzell gehören das Dorf Jagstzell, die Weiler Dankoltsweiler, Dietrichsweiler, Eichenrain, Finkenberg, Grünberg, Hegenberg, Kellerhof, Riegelhof, Riegersheim, Ropfershof, Rot, Rothof, Schweighausen, Spielegert und Winterberg, die Höfe Buchmühle, Bühlhof, Kreuthof, Ratzensägmühle und Rennecker Mühle (Renneckermühle) und die Häuser Dankoltsweiler Sägmühle, Eulenmühle, Finkenhaus, Hahnenmühle, Hegenstadt, Keuerstadt, Neumühle, Orrot, Rotbachsägmühle und Walser (Haus Walser) sowie die abgegangenen Ortschaften zem Higgelnberg, Buchgern, Höhenrödelin, Nydernrödelin, zem Holtze, Rentzen, alten Vischbach, zem Hetzel, Herdern, Wissenbach, Elprisperg, Kippenhof, Gebhart, zem Awevaeter, Widelstet, Hinder Hegneberg, Retichswiler, Gossoltzwiler, Segmül zu Danckoltzwyler und Segmül zu der Kyrstat
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
2325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73489, 74579, 74597
Vorwahl
07967
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 6, 73489 Jagstzell
Hauptstraße 6, 73489 Jagstzell 74597 Baden-Württemberg DE
Website

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.