Rinteln ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Weserbergland an der Weser im Landkreis Schaumburg in Niedersachsen. Ihre Altstadt ist auch heute noch von zahlreichen Fachwerkhäusern geprägt
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
25.380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31737
Vorwahlen
05751, 05152, 05262, 05754
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dankersen, Grafensteinerhöh, Dankersen, Grafensteinerhöh
Adressen:
1. Stadt Rinteln, Markt 1, 31737 Rinteln
2. Landkreis Schaumburg, Am Markt 1, 31655 Stadthagen
3. Agentur für Arbeit Rinteln, Am Bahnhof 1, 31737 Rinteln
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30
Dienstag: 08:30 - 15:30
Mittwoch: 08:30 - 15:30
Donnerstag: 08:30 - 15:30
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Rinteln wird das Neubaugebiet an der Kurt-Schumacher-Straße vermarktet, wo etwa 10 bis 14 Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Preis liegt bei 210 Euro pro voll erschlossenem Quadratmeter. Die Grundstücke werden individuell nach Käuferwünschen vergeben und es ist geplant, bis zu drei Vollgeschosse zu bauen.
Ein weiteres Projekt ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Rintelner Innenstadt durch die IMMAC group, mit 41 Wohnungen, einer Tiefgarage und einer Dialysepraxis, dessen Baubeginn für März 2022 geplant war und die Fertigstellung für Ende 2023 vorgesehen ist.
Kritik gibt es am Neubaugebiet zwischen Wilhelm-Busch-Weg und Wald, dem ehemaligen Gelände der Prince-Rupert-School, wegen der geplanten Fällung von neun großen Bäumen und der dichten Bebauung, die zu artenschutzrechtlichen Bedenken führt. Hier sind 60 Einfamilienhäuser, sieben Doppelhäuser oder Mehrfamilienhäuser und sechs zweigeschossige Wohnblöcke geplant. Die Grünen und der NABU kritisieren den Flächenverbrauch und die Baumfällung ohne Genehmigung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.