Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Roding

Roding ist eine Stadt im ostbayerischen Landkreis Cham in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
12.587 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93426
Vorwahl
09461
Adresse der Stadtverwaltung
Schulstr. 15, 93426 Roding
Schulstr. 15, 93426 Roding 93426 Bayern DE
Website
Ortsteile
Altenkreith, Angermhl, Braunried, Dachshof, Dicherling, Eckhäusl, Elend, Gstetten, Heide, Heilbrnnl, Hochbrunn, Kaplhof, Kronwitt, Lunz, Mitterdorf, Mitterkreith, Monessen, Mhlau, Nassen, Oberdorf, Oberkreith, ™denhof, Pollenried, Riebeisenmhle, Roding, Thannhof, Unterprombach, Untertrbenbach, Wanning, Weiherhaus, Zenzing, Altenkreith, Angermühl, Braunried, Dachshof, Dicherling, Eckhäusl, Elend, Gstetten, Heide
Adressen:
1. Stadtverwaltung Roding
Rathausplatz 1
93426 Roding

2. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 5
92421 Schwandorf

3. Landratsamt Cham
Bahnhofstraße 30
93413 Cham
Gemeinde Roding – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Roding plant die Entwicklung des ehemaligen Krankenhaus-Areals, das einen Gesundheits-Campus mit Facharzt-Praxen, Wohnhäuser und Nahversorgung umfassen soll.

Ein Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Osserstraße wurde aufgestellt, um die innerörtliche Nachverdichtung zu fördern. Dieser Plan zielt auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Maßnahmen wie Aufstocken von bestehenden Bauten, Dachgeschossausbau, Abriss und Erweiterung von Gebäuden sowie die Bebauung von Hinterlandflächen.

Die Stadt Roding verfolgt mit diesem Bebauungsplan die Zielsetzung, die Innenentwicklung vor Außenentwicklungen zu priorisieren, die Attraktivität des Innenstadtbereichs zu steigern und die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung zu unterstützen.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.