Nittenau ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und liegt am nördlichsten Punkt des Flusses Regen in einer breiten Talniederung.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
9210 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93149
Vorwahlen
09436, 09463, 09464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Annahaid, Asang, Auhof, Bergham, Berghof, Berglarn, Bleich, Bodenstein, Diepenried, Dobl, Entermainsbach, Eschlbach, Fichtenhof, Goppeltshof, Hadriwa, Harting, Heinzlmhl, Hinterberg, Höflarn, Hubhof, Kaaghof, Knollenhof, Königshof, Lichtenhaid, Michelsberg, Muckenbach, Neuhaus, Obermainsbach, Oed, Ottischhof, Reisach, Roithof, Roneck, StMartin, Schönberg, Schwarzenberg, Spandlhof, Stadl, Steinhof, Steinmhl
Adressen:
1. Stadt Nittenau
Rathausplatz 1
93149 Nittenau
2. Finanzamt Schwandorf
Rosenstraße 3
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Nittenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Naturschutzverband LBV kritisiert den geplanten Neubaugebiet „Annahaid“ in Nittenau, bei dem weitere vier Hektar Wald gerodet werden sollen, der als Schutzwald für Immissionen, Lärm und lokales Klima geschützt ist. Die Bebauung würde bis an die Grenze des Landschaftsschutzgebietes und ausgewiesener Biotopflächen heranrücken. Der LBV fordert, dass der Klimaschutzwald nicht gerodet werden soll, insbesondere da es 36 Hektar baureife Grundstücke im Stadtgebiet gibt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.