Rohrenfels ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
Einwohner
1619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86701
Vorwahl
08431
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Baiern, Doferhof, Ergertshausen, Fesenmhle, Isenhofen, Krellesmhle, Baiern, Doferhof, Ergertshausen, Fesenmühle, Isenhofen, Krellesmühle
Adressen:
1. Gemeinde Rohrenfels
Hauptstraße 1
86551 Rohrenfels
2. Landratsamt Aichach-Friedberg
Ludwigstraße 2
86551 Aichach
3. Wasserwirtschaftsamt Augsburg
Bgm.-Aurnhammer-Straße 10
86161 Augsburg
Gemeinde Rohrenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.