Roth (früher Roth am Sand und Roth bei Nürnberg) ist die Kreisstadt des mittelfränkischen Landkreises Roth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
25.165 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91154
Vorwahl
09171
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Aurau, Belmbrach, Bernlohe, Bohnberg, Hämmerholz, Hebresmhle, Hohensayn, Kobscheid, Kohlrich, Meckenlohe, ObereGlasschleife, Oberheckenhofen, Obersteinbach, Pfaffenhofen, Reupers, Rothaurach, Schlade, Unterheckenhofen, Asbach, Aurau, Belmbrach, Bernlohe, Bohnberg, Hämmerholz, Hebresmühle, Hohensayn, Kobscheid, Kohlrich, Meckenlohe, ObereGlasschleife, Oberheckenhofen, Obersteinbach, Pfaffenhofen, Reupers, Rothaurach, Schlade, Unterheckenhofen
Adressen:
1. Stadt Roth, Rathausplatz 1, 91154 Roth
2. Landratsamt Roth, Bahnhofstraße 10, 91154 Roth
3. Finanzamt Schwabach, Bismarckstraße 4, 91126 Schwabach (zuständig für Roth)
Gemeinde Roth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Roth hat den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 92 „Westring-West“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Das Plangebiet umfasst etwa 11,5 Hektar und soll als Mischgebiet mit verdichteten Wohnformen, Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten entwickelt werden, einschließlich Grün- und Erholungsflächen. Es sollen Wohnungen für etwa 600 bis 850 Einwohner geschaffen werden, wobei mindestens 30 % der Wohnbaufläche nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden sollen.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs fand vom 11. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und anerkannten Umweltverbände.
Zusätzlich plant die Stadt Roth weitere Großprojekte, darunter den Abriss der Leoni-Industriebrache, den Neubau eines Kinderhortes und die Erweiterung der Zentralkläranlage.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet