Runding ist eine dörflich geprägte Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2308 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93486
Vorwahlen
09971, 09944
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anderlmhle, Garten, Gferet, Göttling, Gotzenbhl, Grben, Langwitz, Lufling, Maiberg, Meinzing, Moos, Niederrunding, Rieding, Runding, Tappmhle, Utzmhle, Vierau, Wohlwiesen, Anderlmühle, Garten, Gferet, Göttling, Gotzenbühl, Grüben, Langwitz, Lufling, Maiberg, Meinzing, Moos, Niederrunding, Rieding, Tappmühle, Utzmühle, Vierau, Wohlwiesen
Adressen:
1. Gemeinde Runding, Hauptstraße 1, 93486 Runding
2. Landratsamt Cham, Bahnhofstraße 30, 93413 Cham
3. Finanzamt Cham, D-93413 Cham, Bahnhofstraße 30
Gemeinde Runding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.