Pemfling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2271 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93482
Vorwahl
09971
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Albersdorf, Buchermhle, Elsing, Engelsdorf, Fichthof, Frieding, Großbergerdorf, Haid, Höfenmhle, Kager, Kreuth, Oberdeschenried, Pitzling, Rackelsdorf, Schatzendorf, Schiltlmhle, Staunerhöf, Steinmhle, Unterdeschenried, Wöhrhof, Albersdorf, Buchermühle, Elsing, Engelsdorf, Fichthof, Frieding, Großbergerdorf, Haid, Höfenmühle, Kager, Kreuth, Oberdeschenried, Pitzling, Rackelsdorf, Schatzendorf, Schiltlmühle, Staunerhöf, Steinmühle, Unterdeschenried, Wöhrhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pemfling, Hauptstraße 1, 93485 Pemfling
2. Standesamt Pemfling, Hauptstraße 1, 93485 Pemfling
3. Finanzamt Cham, Bahnhofstraße 12, 93413 Cham
Gemeinde Pemfling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.