Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Rötha

Die Kleinstadt Rötha liegt etwa 15 Kilometer südlich von Leipzig im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
6254 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04571
Vorwahl
034206
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rötha
Markt 1
04571 Rötha

2. Bürgeramt Rötha
Markt 1
04571 Rötha

3. Ordnungsamt Rötha
Markt 1
04571 Rötha
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 16:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Rötha hat die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Großpötzschau Ortsmitte“ abgelehnt, nachdem die Bürgervereinigung Pötzschau dagegen protestiert hatte. Dieser Beschluss verhindert die Bebauung eines etwa 8000 Quadratmeter großen Grundstücks mit elf Einfamilienhäusern, da der Bauträger BLS Saxonia das Areal unter den Bedingungen des bestehenden Dorfgebietes aus wirtschaftlichen Gründen nicht bebauen wird.

Zudem gibt es aktuelle Informationen über verschiedene Bebauungspläne in Rötha, wie den Bebauungsplan für die Gartenstadt Rietzschketal, den Industrie- und Gewerbepark Espenhain und den Solarpark Rötha, aber diese sind nicht direkt mit dem jüngsten Beschluss in Großpötzschau verbunden.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.