Die Kleinstadt Rötha liegt etwa 15 Kilometer südlich von Leipzig im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6254 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04571
Vorwahl
034206
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rötha
Markt 1
04571 Rötha
2. Bürgeramt Rötha
Markt 1
04571 Rötha
3. Ordnungsamt Rötha
Markt 1
04571 Rötha
Gemeinde Rötha – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Rötha hat die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Großpötzschau Ortsmitte“ abgelehnt, nachdem die Bürgervereinigung Pötzschau dagegen protestiert hatte. Dieser Beschluss verhindert die Bebauung eines etwa 8000 Quadratmeter großen Grundstücks mit elf Einfamilienhäusern, da der Bauträger BLS Saxonia das Areal unter den Bedingungen des bestehenden Dorfgebietes aus wirtschaftlichen Gründen nicht bebauen wird.
Zudem gibt es aktuelle Informationen über verschiedene Bebauungspläne in Rötha, wie den Bebauungsplan für die Gartenstadt Rietzschketal, den Industrie- und Gewerbepark Espenhain und den Solarpark Rötha, aber diese sind nicht direkt mit dem jüngsten Beschluss in Großpötzschau verbunden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.