Rüdenau ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Miltenberg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
736 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63924
Vorwahl
09371
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rüdenau
Hauptstraße 1
63928 Rüdenau
2. Ordnungsamt Rüdenau
Hauptstraße 1
63928 Rüdenau
3. Bauamt Rüdenau
Hauptstraße 1
63928 Rüdenau
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: Geschlossen
Samstag: 00:00 - 00:00
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.