Rügge (dänisch: Rygge) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
236 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24405
Vorwahl
04646
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Rügge, Hauptstraße 1, 24257 Rügge
2. Amtsverwaltung Rügge, Am Markt 5, 24257 Rügge
3. Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Kieler Straße 10, 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bergen auf Rügen plant die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Thesenvitz, um die künftige Bodennutzung darzustellen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 statt. Zudem wird der Bebauungsplan Nr. 60 “Feuerwehr Bergen auf Rügen” im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.
Ein weiteres Projekt betrifft das Wohngebiet im Ortsteil Tilzow bei Bergen auf Rügen, wo neue Baugrundstücke für Wohnhäuser erschlossen werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.