Rügge (dänisch: Rygge) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
236 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24405
Vorwahl
04646
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Rügge, Hauptstraße 1, 24257 Rügge
2. Amtsverwaltung Rügge, Am Markt 5, 24257 Rügge
3. Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Kieler Straße 10, 24768 Rendsburg
Gemeinde Rügge – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bergen auf Rügen plant die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Thesenvitz, um die künftige Bodennutzung darzustellen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 statt. Zudem wird der Bebauungsplan Nr. 60 “Feuerwehr Bergen auf Rügen” im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.
Ein weiteres Projekt betrifft das Wohngebiet im Ortsteil Tilzow bei Bergen auf Rügen, wo neue Baugrundstücke für Wohnhäuser erschlossen werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.