Lebach ist eine Stadt im saarländischen Landkreis Saarlouis.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.694 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66822
Vorwahlen
06881, 06888, 06887
Website
Ortsteile
Böhmen, Hahn, Horrido,Jagdhaus, Jabach, Knorscheid, Tanneck, Weyermhle, ZurMotte, Böhmen, Hahn, Jabach, Knorscheid, Tanneck, Weyermühle, ZurMotte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lebach
Hauptstraße 1
66822 Lebach
2. Bürgeramt Lebach
Hauptstraße 1
66822 Lebach
3. Ordnungsamt Lebach
Hauptstraße 1
66822 Lebach
Gemeinde Lebach – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Lebach hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 die Satzungen über die förmliche Festlegung von 11 Sanierungsgebieten in den einzelnen Stadtteilen beschlossen.
- Aktuelles Bauleitplanverfahren: Bebauungsplan „Forstgarten, 2.Erweiterung“ im Stadtteil Falscheid.
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Neubau eines REWE-Marktes am Standort „Auf dem Graben“, einschließlich einer Umweltprüfung und Teiländerung des Flächennutzungsplans.
- Fortschreibung des Lärmaktionsplans für das Stadtgebiet Lebach, beschlossen in der Sitzung vom 23.05.2019.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.