Lebach ist eine Stadt im saarländischen Landkreis Saarlouis.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.694 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66822
Vorwahlen
06881, 06888, 06887
Website
Ortsteile
Böhmen, Hahn, Horrido,Jagdhaus, Jabach, Knorscheid, Tanneck, Weyermhle, ZurMotte, Böhmen, Hahn, Jabach, Knorscheid, Tanneck, Weyermühle, ZurMotte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lebach
Hauptstraße 1
66822 Lebach
2. Bürgeramt Lebach
Hauptstraße 1
66822 Lebach
3. Ordnungsamt Lebach
Hauptstraße 1
66822 Lebach
Gemeinde Lebach – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Lebach hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 die Satzungen über die förmliche Festlegung von 11 Sanierungsgebieten in den einzelnen Stadtteilen beschlossen.
- Aktuelles Bauleitplanverfahren: Bebauungsplan „Forstgarten, 2.Erweiterung“ im Stadtteil Falscheid.
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Neubau eines REWE-Marktes am Standort „Auf dem Graben“, einschließlich einer Umweltprüfung und Teiländerung des Flächennutzungsplans.
- Fortschreibung des Lärmaktionsplans für das Stadtgebiet Lebach, beschlossen in der Sitzung vom 23.05.2019.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.