Lebach ist eine Stadt im saarländischen Landkreis Saarlouis.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.694 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66822
Vorwahlen
06881, 06888, 06887
Website
Ortsteile
Böhmen, Hahn, Horrido,Jagdhaus, Jabach, Knorscheid, Tanneck, Weyermhle, ZurMotte, Böhmen, Hahn, Jabach, Knorscheid, Tanneck, Weyermühle, ZurMotte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lebach
Hauptstraße 1
66822 Lebach
2. Bürgeramt Lebach
Hauptstraße 1
66822 Lebach
3. Ordnungsamt Lebach
Hauptstraße 1
66822 Lebach
Gemeinde Lebach – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Lebach hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 die Satzungen über die förmliche Festlegung von 11 Sanierungsgebieten in den einzelnen Stadtteilen beschlossen.
- Aktuelles Bauleitplanverfahren: Bebauungsplan „Forstgarten, 2.Erweiterung“ im Stadtteil Falscheid.
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Neubau eines REWE-Marktes am Standort „Auf dem Graben“, einschließlich einer Umweltprüfung und Teiländerung des Flächennutzungsplans.
- Fortschreibung des Lärmaktionsplans für das Stadtgebiet Lebach, beschlossen in der Sitzung vom 23.05.2019.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.