Salzbergen ist eine Gemeinde an der Ems im Landkreis Emsland in Niedersachsen, nördlich von Rheine.
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
7806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48499
Vorwahlen
05976, 05971
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahlde, Bexten, Holsten, Hummeldorf, Neumehringen, ™chtel, Steide, Stovern, Ahlde, Bexten, Holsten, Hummeldorf, Neumehringen, Öchtel, Steide, Stovern
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Salzbergen
Am Markt 1
48499 Salzbergen
2. Einwohnermeldeamt Salzbergen
Am Markt 1
48499 Salzbergen
3. Standesamt Salzbergen
Landstraße 1
48499 Salzbergen
Gemeinde Salzbergen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.