Scheidegg (westallgäuerisch Schoidegg) ist ein Markt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und ein staatlich anerkannter Kneipp- und heilklimatischer Kurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
4303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88175
Vorwahlen
08381, 08387
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ablermhle, Ablers, Aizenreute, Allmannsried, Bärfallen, Bieslings, Böserscheidegg, Brand, Bronschwand, Buflingsried, Bux, Denzenmhle, Diethen, Ebenschwand, Forst, Forstenhäuser, Frstenmhle, Geisgau, Greifen, Gretenmhle, Häuslings, Hammerbhl, Haus, Hummel, Kinberg, Lötz, Neuhaus, Oberschwenden, Oberstein, Rappenfluh, Reute, Rickenbach, Rorgenmoos, Schalkenried, Schmalzgrube, Unterschwenden, Unterstein, Zollamt, Ablermühle, Ablers
Adressen:
1. Gemeinde Scheidegg, Bahnhofstraße 10, 88175 Scheidegg
2. Amtsgericht Wangen im Allgäu, Trossinger Straße 1, 88239 Wangen im Allgäu
3. Landratsamt Lindau, Zellerhornstraße 36, 88131 Lindau (Bodensee)
Gemeinde Scheidegg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.