Die Stadt Dorsten liegt im Übergang vom südlichen Münsterland zum nördlichen Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen an der Lippe, etwa 24 km von deren Mündung in den Rhein entfernt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
74.551 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46282, 46284, 46286
Vorwahlen
02362, 02369, 02866
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Emmelkamp, HausHagenbeck, Hervest, Holsterhausen, Sölten, Wenge, Emmelkamp, HausHagenbeck, Hervest, Holsterhausen, Sölten, Wenge
Gemeinde Dorsten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan-Entwurf für das GHS-Areal in Dorsten wird frühestens in der ersten Hälfte 2025 dem Umwelt- und Planungsausschuss vorgelegt. Eine Abstimmung zwischen der Stadt und dem Planungsbüro zu den eingegangenen Stellungnahmen hat stattgefunden, und die Stellungnahmen werden gesichtet und bewertet. Der Entwurf soll in der April-Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in die zweite Auslegung gebracht werden. Behörden und Bevölkerung haben dann vier Wochen Zeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ist für September 2025 geplant.
Weitere Arbeiten umfassen die Aktualisierung und Vervollständigung der Artenschutzprüfung sowie Vorbereitungen zur Bodensanierung und Infrastrukturmaßnahmen. Es gibt auch Machbarkeitsüberlegungen für eine zukunftsweisende und nachhaltige Energieversorgung und Regenwassermanagement.
Eine Besprechung zu Erschließung und Vermarktung der Grundstücke ist für Anfang Februar geplant. Die Mülheimer Wohnungsbaugenossenschaft hat ihre Bereitschaft erklärt, sich mit einem genossenschaftlichen Projekt auf der GHS-Fläche zu engagieren.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.