Die Stadt Dorsten liegt im Übergang vom südlichen Münsterland zum nördlichen Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen an der Lippe, etwa 24 km von deren Mündung in den Rhein entfernt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
74.551 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46282, 46284, 46286
Vorwahlen
02362, 02369, 02866
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Emmelkamp, HausHagenbeck, Hervest, Holsterhausen, Sölten, Wenge, Emmelkamp, HausHagenbeck, Hervest, Holsterhausen, Sölten, Wenge
Gemeinde Dorsten – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan-Entwurf für das GHS-Areal in Dorsten wird frühestens in der ersten Hälfte 2025 dem Umwelt- und Planungsausschuss vorgelegt. Eine Abstimmung zwischen der Stadt und dem Planungsbüro zu den eingegangenen Stellungnahmen hat stattgefunden, und die Stellungnahmen werden gesichtet und bewertet. Der Entwurf soll in der April-Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in die zweite Auslegung gebracht werden. Behörden und Bevölkerung haben dann vier Wochen Zeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ist für September 2025 geplant.
Weitere Arbeiten umfassen die Aktualisierung und Vervollständigung der Artenschutzprüfung sowie Vorbereitungen zur Bodensanierung und Infrastrukturmaßnahmen. Es gibt auch Machbarkeitsüberlegungen für eine zukunftsweisende und nachhaltige Energieversorgung und Regenwassermanagement.
Eine Besprechung zu Erschließung und Vermarktung der Grundstücke ist für Anfang Februar geplant. Die Mülheimer Wohnungsbaugenossenschaft hat ihre Bereitschaft erklärt, sich mit einem genossenschaftlichen Projekt auf der GHS-Fläche zu engagieren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.