Schernfeld ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und bildet mit den Gemeinden Pollenfeld und Walting die Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3282 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85132, 85072Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08422, 08421
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Birkhof, Sappenfeld, Birkhof, Sappenfeld
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schernfeld
Schernfeld 2
91781 Schernfeld
2. Einwohnermeldeamt Schernfeld
Hauptstraße 10
91781 Schernfeld
3. Ordnungsamt Schernfeld
Rathausplatz 1
91781 Schernfeld
Gemeinde Schernfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.