Schiffweiler (im örtlichen Dialekt Schiffwiller) ist eine saarländische Gemeinde im Landkreis Neunkirchen, rund 20 km nordöstlich von Saarbrücken gelegen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.552 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66578
Vorwahlen
06821, 06824
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bergwies, Graulheck, ImSteinbruch, InderMussel, Krämerberg, Leopoldsthal, Mhlbach, ObereWaldwiese, Stlzehof, Bergwies, Graulheck, ImSteinbruch, InderMussel, Krämerberg, Leopoldsthal, Mühlbach, ObereWaldwiese, Stülzehof
Adressen:
1. Gemeinde Schiffweiler, Hauptstraße 1, 66578 Schiffweiler
2. Bauamt Schiffweiler, Hauptstraße 1, 66578 Schiffweiler
3. Bürgeramt Schiffweiler, Hauptstraße 1, 66578 Schiffweiler
Gemeinde Schiffweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.