Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schillingsfürst

Schillingsfürst ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
2828 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91583
Vorwahl
09868
Adresse der Stadtverwaltung
Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst
Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst 91583 Bayern DE
Website
Ortsteile
Altengreuth, Bellershausen, Bestleinsmühle, Böllersmühle, Bronnenhaus, Faulenberg, Froschmühle, Gaishof, Gastenfelden, Gutenhard, Heckenmühle, Leidenberg, Leipoldsberg, Neumühle, Neureuth, Neuweiler, Oberoestheim, Oestheim, Pfeffermühle, Sandhof, Schönbronn, Schorndorf, Schwand, Schweikartswinden, Seemühle, Sengelhof, Speierhof, Steinberg, Stilzendorf, Traisdorf, Unteroestheim, Weihersmühle, Wohnbach, Wolfsau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst

2. Ordnungsamt Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst

3. Bauamt Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst
Gemeinde Schillingsfürst – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.