Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schillingsfürst

Schillingsfürst ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
2828 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91583
Vorwahl
09868
Adresse der Stadtverwaltung
Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst
Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst 91583 Bayern DE
Website
Ortsteile
Altengreuth, Bellershausen, Bestleinsmühle, Böllersmühle, Bronnenhaus, Faulenberg, Froschmühle, Gaishof, Gastenfelden, Gutenhard, Heckenmühle, Leidenberg, Leipoldsberg, Neumühle, Neureuth, Neuweiler, Oberoestheim, Oestheim, Pfeffermühle, Sandhof, Schönbronn, Schorndorf, Schwand, Schweikartswinden, Seemühle, Sengelhof, Speierhof, Steinberg, Stilzendorf, Traisdorf, Unteroestheim, Weihersmühle, Wohnbach, Wolfsau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst

2. Ordnungsamt Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst

3. Bauamt Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst
Gemeinde Schillingsfürst – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.