Feuchtwangen (fränkisch Feichtwang) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
12.599 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91555
Vorwahlen
09852, 09855, 09856, 09857, 07950
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichenzell, Banzenweiler, Bergnerzell, Heilbronn, Herbstmhle, Krapfenau, Lichtenau, Metzlesberg, Mosbach, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Tribur, Volkertsweiler, Vorderbreitenthann, Wstenweiler, Zumberg, Aichenzell, Banzenweiler, Bergnerzell, Heilbronn, Herbstmühle, Krapfenau, Lichtenau, Metzlesberg, Mosbach, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Tribur, Volkertsweiler, Vorderbreitenthann, Wüstenweiler, Zumberg
Gemeinde Feuchtwangen – Öffnungszeiten
- Montag:
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Nach über 20 Jahren gibt es noch immer keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Interfranken-Projekt bei Feuchtwangen. Die Gesamtkosten sind auf über 100 Millionen Euro gestiegen. Der Zweckverband Interfranken versucht, die Fehlinvestitionen in das Gewerbegebiet zwischen Bottenweiler und Zumhaus zu rechtfertigen. Aktuell wird auf die Schaffung eines Güterbahnhofs gesetzt, aber die infrastrukturellen Voraussetzungen, wie das Installieren eines neuen Zugssicherungssystems, sind derzeit nicht gegeben und frühestens 2030 möglich.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.