Feuchtwangen (fränkisch Feichtwang) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
12.599 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91555
Vorwahlen
09852, 09855, 09856, 09857, 07950
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichenzell, Banzenweiler, Bergnerzell, Heilbronn, Herbstmhle, Krapfenau, Lichtenau, Metzlesberg, Mosbach, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Tribur, Volkertsweiler, Vorderbreitenthann, Wstenweiler, Zumberg, Aichenzell, Banzenweiler, Bergnerzell, Heilbronn, Herbstmühle, Krapfenau, Lichtenau, Metzlesberg, Mosbach, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Tribur, Volkertsweiler, Vorderbreitenthann, Wüstenweiler, Zumberg
Gemeinde Feuchtwangen – Öffnungszeiten
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Nach über 20 Jahren gibt es noch immer keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Interfranken-Projekt bei Feuchtwangen. Die Gesamtkosten sind auf über 100 Millionen Euro gestiegen. Der Zweckverband Interfranken versucht, die Fehlinvestitionen in das Gewerbegebiet zwischen Bottenweiler und Zumhaus zu rechtfertigen. Aktuell wird auf die Schaffung eines Güterbahnhofs gesetzt, aber die infrastrukturellen Voraussetzungen, wie das Installieren eines neuen Zugssicherungssystems, sind derzeit nicht gegeben und frühestens 2030 möglich.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.