Die mit 12.000 Einwohnern und 137 km² jeweils nach Einwohnerzahl und Fläche größte Gemeinde des Landkreises sowie nach Fläche hinter Nürnberg zweitgrößte Kommune Mittelfrankens liegt direkt an der Romantischen Straße
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
12.599 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91555
Vorwahlen
09852, 09855, 09856, 09857, 07950
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichenzell, Banzenweiler, Bergnerzell, Heilbronn, Herbstmhle, Krapfenau, Lichtenau, Metzlesberg, Mosbach, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Tribur, Volkertsweiler, Vorderbreitenthann, Wstenweiler, Zumberg, Aichenzell, Banzenweiler, Bergnerzell, Heilbronn, Herbstmühle, Krapfenau, Lichtenau, Metzlesberg, Mosbach, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Tribur, Volkertsweiler, Vorderbreitenthann, Wüstenweiler, Zumberg
Gemeinde Feuchtwangen – Öffnungszeiten
- Montag:
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Nach über 20 Jahren gibt es noch immer keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Interfranken-Projekt bei Feuchtwangen. Die Gesamtkosten sind auf über 100 Millionen Euro gestiegen. Der Zweckverband Interfranken versucht, die Fehlinvestitionen in das Gewerbegebiet zwischen Bottenweiler und Zumhaus zu rechtfertigen. Aktuell wird auf die Schaffung eines Güterbahnhofs gesetzt, aber die infrastrukturellen Voraussetzungen, wie das Installieren eines neuen Zugssicherungssystems, sind derzeit nicht gegeben und frühestens 2030 möglich.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.