Schillingsfürst ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
2828 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91583
Vorwahl
09868
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altengreuth, Bellershausen, Bestleinsmühle, Böllersmühle, Bronnenhaus, Faulenberg, Froschmühle, Gaishof, Gastenfelden, Gutenhard, Heckenmühle, Leidenberg, Leipoldsberg, Neumühle, Neureuth, Neuweiler, Oberoestheim, Oestheim, Pfeffermühle, Sandhof, Schönbronn, Schorndorf, Schwand, Schweikartswinden, Seemühle, Sengelhof, Speierhof, Steinberg, Stilzendorf, Traisdorf, Unteroestheim, Weihersmühle, Wohnbach, Wolfsau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst
2. Ordnungsamt Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst
3. Bauamt Schillingsfürst
Hauptstraße 29
91586 Schillingsfürst
Gemeinde Schillingsfürst – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.