Januar 1997 die Einheitsgemeinde „Stadt Schkölen“ gebildet, der nun die ehemals selbständigen Gemeinden Dothen, Graitschen a.d. Auf Beschluss des Thüringer Landtages wurde am 1. Höhe, Nautschütz, Hainchen, Rockau, Wetzdorf, die Stadt Schkölen sowie weitere neun Ortsteile gleichrangig angehören
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
2607 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07619
Vorwahl
036694
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schkölen
Markt 1
07646 Schkölen
2. Einwohnermeldeamt Schkölen
Markt 1
07646 Schkölen
3. Finanzamt Jena
Am Schillertor 1
07747 Jena
Gemeinde Schkölen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.