Arnstadt ( Aussprache?/i), auch als Bachstadt Arnstadt bezeichnet, ist eine Kreisstadt in der Mitte von Thüringen und liegt an der Gera, rund 20 Kilometer südlich der Landeshauptstadt Erfurt
Bundesland
Landkreis
Ilm-Kreis
Einwohner
27.330 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99310
Vorwahlen
03628, 03629, 036207
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Arnstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Arnstadt plant die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für das Stadtumbaugebiet Rabenhold. Dieser Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Gebiets ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst Grundstücke nördlich der Professor-Frosch-Straße und bisher unbeplante Flächen im nördlich angrenzenden Bereich. Geplant sind unter anderem der Neubau eines Lebensmittel-Vollsortiment-Marktes, der Ersatzneubau eines Discountmarktes und die Erweiterung des Tiergesundheitszentrums. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 22. September 2022 vom Stadtrat getroffen.
Zudem wird der bestehende Flächennutzungsplan in der 9. Änderung aktualisiert, um die Flächen des Plangebiets entsprechend den neuen Nutzungen auszuweisen, wie zum Beispiel die Ausweisung von Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.