Schlangenbad ist eine Gemeinde und ein Heilbad an der Bäderstraße Taunus im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen und grenzt unmittelbar westlich an die Landeshauptstadt Wiesbaden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
6482 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65388
Vorwahlen
06129,06124 (Niedergladbach)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumannshof, Efen, ErbacherForsthaus, Lochmhle, Mappen, Marxhtte, Matzenmhle, Mhlenhof, Neumhle, Rauenthal, Schanze, Baumannshof, Efen, ErbacherForsthaus, Lochmühle, Mappen, Marxhütte, Matzenmühle, Mühlenhof, Neumühle, Rauenthal, Schanze
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schlangenbad
Am Rathaus 1
65388 Schlangenbad
2. Ordnungsamt Schlangenbad
Am Rathaus 1
65388 Schlangenbad
3. Amtsgericht Wiesbaden
Wilhelmstraße 24-26
65185 Wiesbaden
Gemeinde Schlangenbad – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.