Der Ort gilt als das älteste anerkannte hessische Heilbad
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
6482 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65388
Vorwahlen
06129,06124 (Niedergladbach)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumannshof, Efen, ErbacherForsthaus, Lochmhle, Mappen, Marxhtte, Matzenmhle, Mhlenhof, Neumhle, Rauenthal, Schanze, Baumannshof, Efen, ErbacherForsthaus, Lochmühle, Mappen, Marxhütte, Matzenmühle, Mühlenhof, Neumühle, Rauenthal, Schanze
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schlangenbad
Am Rathaus 1
65388 Schlangenbad
2. Ordnungsamt Schlangenbad
Am Rathaus 1
65388 Schlangenbad
3. Amtsgericht Wiesbaden
Wilhelmstraße 24-26
65185 Wiesbaden
Gemeinde Schlangenbad – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.