Schlangenbad ist eine Gemeinde und ein Heilbad an der Bäderstraße Taunus im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen und grenzt unmittelbar westlich an die Landeshauptstadt Wiesbaden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
6482 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65388
Vorwahlen
06129,06124 (Niedergladbach)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumannshof, Efen, ErbacherForsthaus, Lochmhle, Mappen, Marxhtte, Matzenmhle, Mhlenhof, Neumhle, Rauenthal, Schanze, Baumannshof, Efen, ErbacherForsthaus, Lochmühle, Mappen, Marxhütte, Matzenmühle, Mühlenhof, Neumühle, Rauenthal, Schanze
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schlangenbad
Am Rathaus 1
65388 Schlangenbad
2. Ordnungsamt Schlangenbad
Am Rathaus 1
65388 Schlangenbad
3. Amtsgericht Wiesbaden
Wilhelmstraße 24-26
65185 Wiesbaden
Gemeinde Schlangenbad – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.