Schmilau ist eine Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Herzogtum Lauenburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
554 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
23911, 23883, 23909                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04541                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bocksheed, Jutebek, Bocksheed, Jutebek                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Schmilau, Am Dorfplatz 1, 23936 Schmilau  
2. Amt Lütjensee, Am Markt 1, 22952 Lütjensee  
3. Kreis Stormarn, Eichbaumweg 4, 23843 Bad Oldesloe  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Schmilau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
 - Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
 - Kein Bebauungsplan erforderlich
 - Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
 
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
 - Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
 - Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
 - Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
 
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                             
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
 - Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
 - Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
 
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.