Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
39.642 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73614
Vorwahl
07181
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baierberg, Brunn, Gilnhof, Haid, Hötzing, Kagermhle, Knöbling, Knötzing, Litzling, Neuthierling, Penting, Pfahlhäuser, Radling, Reismhle, Ried, Sandberg, Schorndorfsgrub, Schorndorfsried, Schwaighof, Stadl, Stegmhle, Thierling, Unteraigen, Baierberg, Brunn, Gilnhof, Haid, Hötzing, Kagermühle, Knöbling, Knötzing, Litzling, Neuthierling, Penting, Pfahlhäuser, Radling, Reismühle, Ried, Sandberg, Schorndorfsgrub
Adressen:
1. Stadtverwaltung Schorndorf
Hauptstraße 1
73614 Schorndorf
2. Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Am Ende 2
71332 Waiblingen
3. Polizeirevier Schorndorf
Wetzgauer Straße 64
73614 Schorndorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.