Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
39.642 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73614
Vorwahl
07181
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baierberg, Brunn, Gilnhof, Haid, Hötzing, Kagermhle, Knöbling, Knötzing, Litzling, Neuthierling, Penting, Pfahlhäuser, Radling, Reismhle, Ried, Sandberg, Schorndorfsgrub, Schorndorfsried, Schwaighof, Stadl, Stegmhle, Thierling, Unteraigen, Baierberg, Brunn, Gilnhof, Haid, Hötzing, Kagermühle, Knöbling, Knötzing, Litzling, Neuthierling, Penting, Pfahlhäuser, Radling, Reismühle, Ried, Sandberg, Schorndorfsgrub
Adressen:
1. Stadtverwaltung Schorndorf
Hauptstraße 1
73614 Schorndorf
2. Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Am Ende 2
71332 Waiblingen
3. Polizeirevier Schorndorf
Wetzgauer Straße 64
73614 Schorndorf
Gemeinde Schorndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung