Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schortens

Der Ort erhielt 2005 die Stadtrechte und ist seitdem nach Varel die zweitgrößte Stadt im Landkreis Friesland
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Friesland
Einwohner
20.590 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26419
Vorwahlen
04421, 04422, 04423, 04461, 04468
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun, Schoost, Siebetshaus, Upjever, Waldschlößchen, Weißenfloh, Wildkamp, Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun
Adressen:
1. Stadt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
2. Einwohnermeldeamt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
3. Finanzamt Wilhelmshaven/Friesland, Goethestraße 12, 26384 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.