Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schortens

Schortens ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Friesland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Friesland
Einwohner
20.590 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26419
Vorwahlen
04421, 04422, 04423, 04461, 04468
Adresse der Stadtverwaltung
Oldenburger Straße 29, 26419 Schortens
Oldenburger Straße 29, 26419 Schortens 26419 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun, Schoost, Siebetshaus, Upjever, Waldschlößchen, Weißenfloh, Wildkamp, Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun
Adressen:
1. Stadt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
2. Einwohnermeldeamt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
3. Finanzamt Wilhelmshaven/Friesland, Goethestraße 12, 26384 Wilhelmshaven
Gemeinde Schortens – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.