Schortens ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Friesland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Friesland
Einwohner
20.590 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26419
Vorwahlen
04421, 04422, 04423, 04461, 04468
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun, Schoost, Siebetshaus, Upjever, Waldschlößchen, Weißenfloh, Wildkamp, Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun
Adressen:
1. Stadt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
2. Einwohnermeldeamt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
3. Finanzamt Wilhelmshaven/Friesland, Goethestraße 12, 26384 Wilhelmshaven
Gemeinde Schortens – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.