Schrozberg ist eine Stadt im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5863 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74575
Vorwahlen
07935, 07936, 07939
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghaus, Bonifaziusweiler, Bovenzenweiler, Heimberg, Kälberbach, Könbronn, Krailshausen, Kreuzfeld, Landturm, Obereichenrot, ObereMhle, Reupoldsrot, Untereichenrot, Zell, Berghaus, Bonifaziusweiler, Bovenzenweiler, Heimberg, Kälberbach, Könbronn, Krailshausen, Kreuzfeld, Landturm, Obereichenrot, ObereMühle, Reupoldsrot, Untereichenrot, Zell
Adressen:
1. Stadt Schrozberg, Rathausplatz 1, 74575 Schrozberg
2. Ordnungsamt Schrozberg, Rathausplatz 1, 74575 Schrozberg
3. Finanzamt Crailsheim, Ziegelstraße 25, 74564 Crailsheim
Gemeinde Schrozberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.