Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schäftlarn

Schäftlarn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München an der Isar gelegen mit den Ortsteilen Ebenhausen, Hohenschäftlarn, Kloster Schäftlarn, Neufahrn und Zell.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82067 (Ebenhausen, Kloster Schäftlarn, Zell),, 82069 (Hohenschäftlarn)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
08178
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Schäftlarn, Klosterstraße 1, 82067 Schäftlarn
2. Landratsamt München, Kreiskanzlei, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Wasserwirtschaftsamt München, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:00 Dienstag: 08:30 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 15:00 Donnerstag: 08:30 - 15:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.