Schönecken ist eine Ortsgemeinde in der Westeifel im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz und gehört der Verbandsgemeinde Prüm an
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
1487 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54614
Vorwahl
06553
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schönecken
Hauptstraße 1
54614 Schönecken
2. Einwohnermeldeamt Schönecken
Hauptstraße 1
54614 Schönecken
3. Finanzamt Daun
Kölner Straße 14
54550 Daun
Gemeinde Schönecken – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.