Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schöngeising

Schöngeising ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Grafrath
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1890 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82296
Vorwahl
08141
Adresse der Gemeinde
Amperstraße 22, 82296 Schöngeising
Amperstraße 22, 82296 Schöngeising 82296 Bayern DE
Website
Ortsteile
Holzhausen, Jexhof, Zellhof
Adressen:
1. Gemeinde Schöngeising
Kirchplatz 1
82281 Schöngeising

2. Landratsamt Fürstenfeldbruck
Kaiserstraße 4
82256 Fürstenfeldbruck

3. Bundesagentur für Arbeit
Friedrichstraße 2
82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Schöngeising – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:30 13:30 - 19:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00 13:00 - 16:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.