Der Luftkurort Seeg ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Seeg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
2963 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87637
Vorwahl
08364
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Albatsried, Aleuthen, Amberg, Anwanden, Aufmberg, Bach, Berkmhle, Biedings, Brandstatt, Buchach, Burk, Engelbolz, Enisried, Enzenstetten, Felben, Goimenen, Hitzleried, Hochstraß, Hörmatzen, Kirchthal, Laich, Lobach, Lobacherviehweide, Obermhle, Oberreuten, Rennbothen, Ried, Riedegg, Roßfallen, Schnarren, Schwarzenbach, Schweinegg, Seeweiler, Straß, Sulzberg, Unterreuten, Vordersulzberg, Wiesleuten, Zeil, Albatsried
Adressen:
1. Gemeinde Seeg, Hauptstraße 45, 87637 Seeg
2. Landratsamt Ostallgäu, Kemptener Str. 38, 87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kempten, Ludwigstraße 12, 87435 Kempten
Gemeinde Seeg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.